(Endfassung Januar 2009)
I. Sinn
Der Mensch ist in seiner Natur und Existenz als ein von Gott geschaffenes Wesen auf ein letztes sinnstiftendes Ziel bezogen. Er ist in all seinen reichen Gaben nicht nur auf sich selbst hin, sondern auch auf die Gemeinschaft mit seinen Mitmenschen und seiner Umwelt hin angelegt. Dies ist auch der Urgrund eines von Liebe und Zuversicht getragenen pädagogischen Wirkens.
Die Welt ist von Gott als sinnhafter Kosmos eingerichtet, der dem Menschen zur Erhaltung und Weiterentwicklung anvertraut ist. Das tatkräftige und selbstbewusste Wirken des Menschen in der Welt, d.h. auch sein pädagogisches Handeln, steht unter dem Vorbehalt der Vorläufigkeit seiner irdischen Existenz und der Hoffnung auf Gnade und Vergebung.
II. Gerechtigkeit
Ein menschenangemessener Begriff von Gerechtigkeit besitzt zwei Dimensionen. In einer integrativen Perspektive von Gerechtigkeit kommen allen Menschen unabhängig von ihren Leistungen die gleichen Rechte und Güter zu, in einer differenzierenden Perspektive kommen ihnen Rechte und Güter entsprechend ihrem Einsatz und ihren Leistungen zu. Zu unterscheiden, in welchen Bereichen die integrative bzw. die differenzierende Perspektive zu ihrem Recht kommen soll, ist eine Kunst, die sich immer wieder neu bewähren muss. Förderung und Forderung besitzen im pädagogischen Handeln eine gleichgewichtige Legitimität, um so allen Begabungen und Anlagen die bestmögliche Fürsorge zukommen lassen zu können.
III. Würde
Die unveräußerliche und unteilbare Würde des Menschen ist im Bereich des schulischen pädagogischen Handelns unterschiedslos Schülern, Lehrern und Eltern zuzuschreiben. Der Umgang miteinander in Wort und Tat ist immer an diesem Postulat auszurichten. Wahrhaftigkeit und Menschenliebe, ebenso wie Konsequenz und Berechenbarkeit sind gerade auch im Bereich des mahnenden und gegenwirkenden erzieherischen Handelns die denknotwendige Folge aus einem angemessenen Verständnis von Würde.
IV. Bildung
Bildung ist im Sinne einer allgemeinen Menschenbildung auf kognitive, ethische und ästhetische Dimensionen in gleicher Weise auszurichten. Ein solcher umfassender Begriff von Bildung umfasst daher auch mehr als anwendungsorientierte Qualifikationen und Kompetenzen. Diese sind notwendige und unverzichtbare Komponenten eines solchen Bildungsbegriffs, versinnbildlichen aber nicht hinreichend seinen idealistischen und menschenbezogenen Mehrwert. Bildung verweist integral auf Geist und Körper, auf das Denken, Fühlen und Handeln, auf natur- und kulturbezogene Gehalte und umfasst den Blick in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Bildung ist im Sinne menschlicher Selbsttätigkeit grundsätzlich als Bildung zur Selbstbildung zu verstehen. Gleichzeitig ist aber im Blick zu behalten, dass Eltern und Lehrer ihrer erzieherischen Verantwortung gerade auch durch aktives Fördern und Gegenwirken gerecht werden. Bildung und Erziehung stehen in keinem sich ausschießenden, sondern in einem sich ergänzenden Verhältnis.
V. Teilhabe
Jeder Mensch ist in einem demokratischen Gemeinwesen zur Teilhabe berechtigt, aber auch im Sinne seiner Verantwortung für sich selbst und für die Gemeinschaft zur Teilhabe verpflichtet. Dies gilt bei der Gestaltung und Weiterentwicklung von Schule entsprechend für Lehrer, Schüler, Eltern und Schulleitung. Teilhaberechte müssen ernsthaft und sachkundig wahrgenommen werden. Anstrengungsbereitschaft und der Wille, seine Persönlichkeit im Einsatz für die Sache und die Menschen weiter zu entwickeln, sind hierfür eine notwendige Voraussetzung. Aus solchen Mitwirkungsprozessen erwächst eine eigenständige und sich ihres Eigenwertes bewusste Persönlichkeit, die ihre Freiheiten und Möglichkeiten vielfältig entfaltet. Kritische Selbstreflexion, die Fähigkeit zu konstruktiver Kritik und das aufrichtige Bemühen um einen Ausgleich von widerstreitenden Interessen sind Zeichen einer reifen Ausübung von Teilhaberechten. Teilhabe wird aus guten Gründen nie von jedem in vollem Umfang wahrgenommen werden können, sondern entfaltet sich vielfältig differenziert. Teilhaberechte dürfen nicht überdehnt werden, um die Unabhängigkeit und Gestaltungskraft schulischen Handelns nicht in Frage zu stellen. Die Transparenz schulischer Entscheidungsprozesse und ein gutwillig offener Umgang miteinander sind entscheidende Grundlagen für eine angemessene Ausformung des Teilhabeprinzips. Dies gilt auch im Bereich der Schule, wo die Rechte und Pflichten der eingesetzten Institutionen und Gremien den hilfreichen Rahmen für die jeweiligen Mitwirkungsmöglichkeiten setzen. Schule und öffentliches Leben stehen in einem fruchtbaren Austausch und ermöglichen sich gegenseitige Teilhabe. Aus einem Schonraum heraus, den Schule in seinem pädagogischen Zweckgrund heraus naturgemäß bereitstellt, können sich Schülerinnen und Schüler verantwortungsbewusst in ihr außerschulisches Umfeld einbringen.
VI. Verantwortung
Der Mensch ist trotz aller inneren und äußeren Einflussfaktoren, die sein Verhalten prägen, für sein Handeln vor sich selbst, aber auch vor seinen Mitmenschen und vor Gott verantwortlich. Dies ergibt sich aus seiner Eigenschaft als freies und vernunftbegabtes Wesen. Diese Zurechenbarkeit des Handelns gilt auch im Bereich der Schule. Im Hinblick auf das Maß einer solchen Zurechenbarkeit sind im Sinne einer entwicklungssensiblen Pädagogik das Alter und die Einsichtsfähigkeit von Jugendlichen zu berücksichtigen. Die Ermunterung zu frühzeitiger Übernahme von Verantwortung erschließt sich als ein essentielles Erziehungs- und Bildungsziel von Schule.
Der Erfolg pädagogischen Handelns erwächst aus einer engen und verlässlichen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Lehrern, Schülern und Eltern. Diese Trias ist in ihrer Gesamtheit so weit als irgend möglich zu bewahren, zu stärken und auch gegenseitig einzufordern. Eine solche nachhaltige Verantwortungsgemeinschaft bietet nach menschlichem Ermessen die beste Gewähr für gelingende Entwicklungsprozesse.
Im Sinne einer Stärkung der Verantwortlichkeit des Einzelnen liegt es auch, Entscheidungswege soweit als möglich nach dem Grundsatz der Subsidiarität anzulegen. Das richtige Verhältnis von Führen und Wachsen-lassen muss von den jeweiligen Entscheidungsträgern mit Augenmaß erfasst werden.
VII. Maß
Menschliches Leben ist vielschichtig. Um dieser Komplexität gerecht werden zu können, ist es notwendig, die Vielfalt dieser Perspektiven erfassen und sich in sie einfühlen zu können. Dies erfordert ein hohes Maß an Lebenserfahrung, aber auch an charakterlicher und gedanklicher Reife. Erst ein person- und sachangemessenes Abwägen der verschiedenen Perspektiven führt dann zu einem maßbezogenen Denken, Fühlen und Handeln. Das menschengerechte Maß zu finden ist letztlich Zeichen für ein gelungenes Miteinander und für eine verantwortungsbewusste Führungskunst. Das rechte Maß in den Blick zu nehmen kann gerade nicht als Zeichen uninspirierter und entscheidungsschwacher Mittelmäßigkeit gedeutet werden. Vielmehr werden nur so die Voraussetzungen geschaffen, um menschenmögliche Lösungen und ambitionierte Aufbrüche zu ihrem unabdingbaren Recht kommen zu lassen. Maßbezogenes Handeln heißt somit auch, unterschiedliche Alternativen abzuwägen und sie nach ihrem Wert differenziert zu bemessen, ohne dabei der maßlosen Einseitigkeit inhumaner Ideologien zu erliegen.
Schließlich sind auch alle hier angeführte Prinzipien kunstvoll aufeinander zu beziehen und zueinander in das rechte Maß zu setzen. Nur in einer solchen Verschränkung kann der Humanität als der Summe und Grundidee einer gelungener Lebensführung und eines sinnbezogenen pädagogischen Handelns der notwendige Entfaltungsraum erwachsen, nur so kann Schule im Sinne eines christlichen Humanismus mit Leben erfüllt werden.